Bessere Chancen für Frauen am Arbeitsmarkt
Mit der Förderrichtlinie RIKA (Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt) fördert das Land Niedersachsen Projekte, die Frauen bessere Chancen am Arbeitsmarkt bieten. Damit möglichst viele Projekte gefördert werden können, stellt die Landesregierung bis 2029 rund 40 Millionen Euro an Landesmitteln und europäischen Mitteln zu Verfügung. Die Beratung über Fördermittel und Antragstellung für Förderungen läuft über die Investitions- und Förderbank Niedersachsens - NBank.
Die Förderungsmöglichkeiten durch RIKA sind breit gefächert, um möglichst viele Frauen zu erreichen. Frauen in Führungspositionen werden ebenso angesprochen wie Alleinerziehende oder geflüchtete und zugewanderte Frauen. Auch die 23 niedersächsischen Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft werden über die RIKA-Richtlinie gefördert.
Die aktuelle Fassung der RIKA-Richtlinie können Sie hier einsehen.
RIKA-Förderung in verschiedenen Handlungsfeldern
Förderungen im Rahmen der RIKA-Richtlinie können in unterschiedlichen Handlungsfeldern beantragt werden. Die Fördermaßnahmen richten sich ausschließlich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und nicht an Privatpersonen. Die NBank bietet eine umfassende Beratung zu allen für Ihr Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.
RIKA - Koordinierungsstellen
Gefördert werden können Strukturprojekte, mit denen die berufliche Entwicklung, Chancengerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen unterstützt wird, indem die erforderlichen Netzwerke geschaffen und gepflegt werden.
www.nbank.de/RIKA-Koordinierungsstellen
RIKA - Qualifizierende Projekte
Gefördert werden können Qualifizierungsprojekte, mit denen sowohl die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben mittels regionaler Ansätze als auch die Chancengerechtigkeit bei der Existenz- und Alterssicherung erhöht werden sollen. www.nbank.de/RIKA-Qualifizierende-Projekte
RIKA - Netzwerk- und Modellprojekte
Besondere Projekte sind zum Beispiel Modell- oder Netzwerk- oder transnationale Projekte, die mittels regionaler Ansätze die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen im Arbeitsleben und/oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege verbessern sollen. Solche Projekte können über die RIKA-Richtlinie gefördert werden.
www.nbank.de/RIKA-Besondere-Projekte
RIKA - Gründung von Existenzen
Durch die RIKA-Richtlinie werden Projekte, die Frauen bei der Gründung eines Unternehmens unterstützen, gefördert. Die Förderung erstreckt sich auf Personalausgaben für das Fachpersonal (ohne allgemeines Verwaltungspersonal. Ausgaben für Teilnehmende sind zuwendungsfähig. Es gibt eine von den direkten Personalausgaben abgeleitete Restkostenpauschale in Höhe von 36 %.
RIKA - Förderung von Maßnahmen für verschiedene Bereiche
Mithilfe der RIKA-Richtlinie können Maßnahmen unter anderem aus den Bereichen Handwerk, Technik sowie Digitalisierung gefördert werden.
Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt
Am Arbeitsmarkt orientierte Beratung und Kompetenzerweiterung für Frauen sind Schwerpunkte der RIKA-Richtlinie. Auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege wird unterstützt. Modellprojekte und Netzwerke im Sinne des Gleichstellungsziels werden ebenfalls gefördert.
Zur Förderrichtlinie hat das Ministerium Veranstaltungen durchgeführt. Informationen und Dokumentationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
RIKA
RIKA – Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt
Mit dem neuen Programm RIKA (kurz für Regionale Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt) fördert das Land Projekte, die Frauen bessere Chancen am Arbeitsmarkt bieten. Damit möglichst viele Projekte gefördert werden können, stellt die Landesregierung bis 2029 40 Millionen Euro an Landesmitteln und europäischen Mitteln zu Verfügung.