Derzeit gibt es für Unternehmerinnen keine finanzielle Absicherung, die dem Mutterschutz für angestellte Frauen direkt vergleichbar wäre, denn für sie gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Es gibt aber die Möglichkeit einer finanziellen Absicherung über die Krankenversicherung. In der Regel muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Der Basistext des BMWK (Stand: August 2024) bündelt wesentliche Informationen für Frauen, die in Vollzeit selbstständig tätig und die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Er gibt einen Überblick über Fragen, die wichtig sind, wenn Unternehmerinnen für sich, ihr Kind und ihren Betrieb vorsorgen wollen und gibt Tipps, wo sie sich beraten lassen können.
Den Text finden Sie unter diesem Link.