Ein aktuelles Verfahren gegen die Daimler AG zeigt eindrücklich, wie wichtig umfassendere gesetzliche Regelungen für Entgeltgleichheit sind. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt eine Klage einer langjährigen Abteilungsleiterin der Daimler AG, die nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit deutlich weniger verdient als ihre männlichen Kollegen auf derselben Hierarchiestufe.
Obwohl das Arbeitsgericht Stuttgart bereits im November 2023 feststellte, dass der Klägerin die Differenz zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe zusteht, verwehrte es ihr eine Anpassung an das Gehalt eines direkten Vergleichskollegen. Diese Entscheidung offenbart gravierende Lücken im Schutz vor Lohndiskriminierung, da sie Frauen auf das Medianentgelt beschränkt, anstatt ihnen die volle Lohngleichheit zuzusprechen.
Die BAG unterstützt die Position der Klägerin und der GFF: Frauen müssen sich nicht mit dem Mediangehalt begnügen, sondern haben das Recht auf den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen, sofern sie dieselbe oder gleichwertige Arbeit leisten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen wie die Daimler AG ein intransparentes Entgeltsystem nutzen, um Gehälter nach Belieben zu verteilen. Dieser Fall ist kein Einzelfall: Weitere sechs Abteilungsleiterinnen bei Daimler klagen ebenfalls auf gleichen Lohn, was das strukturelle Problem der Lohndiskriminierung in allen Entgeltgruppen des Unternehmens verdeutlicht. Diese Situation zeigt klar, dass das deutsche Entgelttransparenzgesetz nicht ausreicht, um Frauen umfassend vor Lohndiskriminierung zu schützen. Die betroffenen Frauen müssen mühsam individuelle Klagen führen, um ihre Rechte durchzusetzen.
Um dies zu ändern, fordert die BAG eine rasche Umsetzung der Europäischen Entgelttransparenzrichtlinie. Diese würde Unternehmen dazu verpflichten, eigenständig für Entgeltgleichheit zu sorgen und Lohnunterschiede systematisch zu überprüfen und zu beseitigen. „Es ist unerträglich, dass Frauen weiterhin die Last der Beweisführung und Klageführung tragen müssen, um für gleiche Bezahlung zu kämpfen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bietet hier den nötigen rechtlichen Rahmen, damit diese Verantwortung endlich auf die Unternehmen übertragen wird und strukturelle Lohndiskriminierung konsequent bekämpft wird“, erklärt Konstanze Morgenroth, eine Sprecherin der BAG.
Die BAG appelliert an die Bundesregierung, die Europäische Richtlinie umgehend in deutsches Recht umzusetzen. Es ist Zeit, dass Deutschland den Weg für echte Entgelttransparenz und Gleichstellung ebnet, um Frauen vor struktureller Lohndiskriminierung zu schützen und gleiche Bezahlung zu gewährleisten.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten