DGB zum Gleichberechtigungsgesetz: "Die Richtung stimmt!"

Die Landesregierung will das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) novellieren, um die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Sektor zu stärken. Aus gewerkschaftlicher Perspektive enthält der Gesetzentwurf eine Reihe guter Elemente. In seinem neuesten Newsletter zeigt der DGB, warum Handlungsbedarf besteht.

Der jüngst veröffentlichte Women-on-Board-Index Niedersachsen, der den aktuellen Status der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungs- und Aufsichtsgremien untersucht, zeigt, dass bei der Geschlechterparität noch viel Luft nach oben ist. Dies gilt gerade auch bei Landesbeteiligungen und kommunalen Unternehmen. In deren Aufsichtsgremien und höchsten Managementorganen beträgt der Anteil von Frauen durchweg unter 33 Prozent. Die gläserne Decke ist also weiterhin intakt und besteht offensichtlich aus sehr dickem Panzerglas.

Allerdings man muss nicht erst auf die Top-Ebenen blicken, um strukturelle Benachteiligungen von Frauen im staatlichen Bereich zu erkennen. Beispiel Besoldung: Mit einer Ausnahme sind die Stellen in den höheren Besoldungsgruppen (LGr. 2, 2) in den niedersächsischen Kommunen zu weniger als der Hälfte weiblich besetzt. Zum Teil sind weniger als ein Viertel. Dazu gibt es weitere Schieflagen im öffentlichen Dienst, die von der ausbaufähigen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dem hohen Teilzeitanteil von Frauen, der fünfmal so hoch wie bei Männern liegt, hinreichen.

Den gesamten Text finden Sie in dem Newsletter #schlaglicht

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